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Reisesicherheitsmanagement in Unternehmen aufbauen
Konzerne und mittelständische Unternehmen sind global tätig - zunehmend auch in Regionen mit erhöhten Sicherheitsrisiken. Der Schutz und die Sicherheit Ihrer Geschäftsreisenden, Expatriats und Projektmitarbeiter im Ausland, aber auch der lokalen Belegschaft, ist herausfordernd. Wir unterstützen Sie beim Aufbau und der Optimierung Ihres Reisesicherheitsmanagements.
Auf Ihre individuellen Rahmenbedingungen zugeschnitten
Nur ein ganzheitliches und an die Besonderheiten Ihres Unternehmens angepasstes Reiserisikomanagement wird auf Dauer und unter Belastung tragfähig sein. Die Maßnahmen des Unternehmens und das Verhalten der Mitarbeiter im Ausland müssen aufeinander abgestimmt sein.
Beratung
Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir konkrete Maßnahmen unter Berücksichtigung Ihrer Aufbau- und Ablauforganisation sowie Ihrer Unternehmenskultur mit Zeitplänen und Prioritäten. Wir erstellen mit Ihnen eine Reisesicherheitsrichtlinie / Travel Risk Management Policy.
Wir achten darauf, dass unsere Empfehlungen im Einklang mit Ihrer Unternehmensphilosophie und Arbeitsweise stehen.
Aufbau
Wir unterstützen Sie bei der Implementierung und Umsetzung des Reisesicherheitsmanagements (Travel Risk Management) in Ihrem Unternehmen. Gerne testen wir auch die Tragfähigkeit.
Wenn Sie bereits ein Reisesicherheitsmanagement haben, analysieren wir gerne, ob es noch den aktuellen Unternehmensaktivitäten und der Risikolage entspricht.
Analyse
Wir analysieren Ihren Status Quo hinsichtlich der Reisesicherheit und Ihrer Verwundbarkeit bei geschäftlichen Auslandsaktivitäten. Dies umfasst u.a.:
- Gefahren und Risiken für Geschäftsreisende, Expatriats und Projekte
- Analyse des bisherigen Reisemanagementprozesses und Identifikation von Schwachstellen bei Reisen, Auslandsprojekten und der Vorbereitung von Reisenden und Expatriats
- Interaktion der im Reiseprozess involvierten Arbeitseinheiten
- Zusammenspiel von Sicherheitsmaßnahmen, Versicherungslösungen und medizinischen Vorkehrungen
- Abgleich bestehender Maßnahmen mit den Anforderungen der gesetzlichen Fürsorgepflicht